74 Lebensmittel. Strafmindernd ist auch bei diesen weiteren Vorfällen die Suchterkrankung zu berücksichtigen. Diese weiteren 5 Vorfälle sind nach Berücksichtigung des objektiven und subjektiven Tatverschuldens asperierend gesamthaft mit 35 Strafeinheiten berücksichtigen. Die Einsatzstrafe von 15 Strafeinheiten wird somit mit 35 Strafeinheiten erhöht, was in Übereinstimmung mit der Vorinstanz für alle Diebstähle zusammen letztlich eine Freiheitsstrafe von 50 Tagen ergibt. 14.1.3 Tatkomponente Hausfriedensbruch (Ziffer I.B.4. der Anklageschrift)