Die Kammer erachtet somit unter Berücksichtigung des objektiven und subjektiven Tatverschuldens für den Vorfall vom 13. April 2015 eine Einsatzstrafe von 15 Strafeinheiten als angemessen. In Bezug auf die weiteren 5 Diebstähle ist darauf hinzuweisen, dass alle sechs Diebstähle nach dem gleichen Muster abgelaufen sind, die Waren wurden einfach aus dem Regal genommen. Die Beträge der weiteren 5 Vorfälle beliefen sich je zwischen CHF 329.00 und CHF 398.00 pro Vorfall.