Der Beschuldigte nahm beim Vorfall vom 13. April 2015 die Ware (2 Helikopter und 1 Drohne, pag. 338 ff.) einfach aus dem Regal ohne hierfür ein ausgeklügeltes System anzuwenden. Der Beschuldigte handelte aus rein egoistischen Gründen, er brauchte die Waren, um diese in Geld oder Drogen umzutauschen. Die Tat war zwar grundsätzlich vermeidbar gewesen, aber zu beachten ist strafmindernd seine Suchterkrankung. Die Kammer erachtet somit unter Berücksichtigung des objektiven und subjektiven Tatverschuldens für den Vorfall vom 13. April 2015 eine Einsatzstrafe von 15 Strafeinheiten als angemessen.