_ weist ein umfangreiches Vorstrafenregister auf. Er wurde vielfach wegen einschlägigen Delikten (Diebstahl, Hausfriedensbruch) zu Geldstrafen verurteilt, welche aber ganz offensichtlich nicht die gewünschte Wirkung hatten. Seit der vorliegend zu diskutierenden Taten ist C.________ wiederum mehrfach verurteilt worden, nun jeweils zu Freiheitsstrafen. Es drängt sich bei ihm deshalb für die mit Geld- oder Freiheitsstrafe zu bestrafenden Delikte die Ausfällung einer Freiheitsstrafe auf. Die Anordnung einer gemeinnützigen Arbeit erachtet die Kammer als nicht zweckmässig und zielführend.