_ beantragte an der Berufungsverhandlung die Anordnung von gemeinnütziger Arbeit i.S. von Art. 37 aStGB. Er begründete dies damit, dass die gemeinnützige Arbeit C.________ eine Tagesstruktur bieten würde und er diese im Rahmen der geplanten Therapie in der AD.________ absolvieren könne. Das zum Zeitpunkt der Deliktsbegehung geltende und anwendbare alte Strafgesetzbuch sah die gemeinnützige Arbeit als eigenständige Hauptstrafe vor, nicht bloss als Vollzugsform. Gemäss Art.