71 Fürsprecher B.________ verlangte oberinstanzlich den bedingten Vollzug dieser Strafe und begründete dies zusammengefasst damit, dass seinem Mandanten eine gute Prognose zu stellen sei. A.________ habe eine feste Freundin und eine eigene Wohnung. Er sei seit diesem Strafverfahren nicht mehr mit Behörden und Polizei in Kontakt gekommen, habe einen festen Job und verdiene damit auch seinen eigenen Lebensunterhalt. Eine schlechte Prognose käme einem grossen Dämpfer in seinen Bemühungen gleich (pag. 1401 ff.). Staatsanwältin I.__