Hierfür wurde er wegen Konsum von Betäubungsmitteln schuldig erklärt. Es handelt sich dabei um Übertretungen, die mit Busse geahndet werden und um Vergehen, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe zu ahnden sind. Schuldsprüche wegen Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz, mehrfach begangen (Ziff. B. I.5. erstinstanzliches Urteilsdispositiv): C.________ fuhr zudem im Zeitraum zwischen dem 23. Juli 2014 und dem 3. April 2015 insgesamt sechs Mal mit öffentlichen Verkehrsmitteln, ohne dabei im Besitz einer gültigen Fahrkarte gewesen zu sein (pag. (pag. 746 f., 1018).