Hierbei handelt es sich um Verbrechen und Übertretungen, die mit Blick auf die Strafzumessung mit Geldstrafe/Freiheitsstrafe bzw. mit Busse zu ahnden sind. Weiter betrat er die Geschäfte teilweise trotz vorgängig gegen ihn ausgesprochenen schriftlichen Hausverboten, weshalb es in 16 Fällen gemäss Anklageschrift zu Schuldsprüchen wegen Hausfriedensbruch kam (pag. 745, 1017). Hierbei handelt es sich um Vergehen, es kann hierfür im Folgenden eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe ausgesprochen werden. Rechtskräftige Schuldsprüche wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach begangen (Ziff. B. I.4. erstinstanzliches Urteilsdispositiv):