68 rechtskräftigen Schuldsprüchen zugrundeliegende, beweismässig erstellten Sachverhalte kurz wiederzugegeben (erstinstanzliche Urteilsbegründung pag. 1015): Rechtskräftige Schuldsprüche wegen Diebstahls und Hausfriedensbruchs, mehrfach begangen (Ziff. B. I.2. und 3. erstinstanzliches Urteilsdispositiv): Der Beschuldigte entwendete in der Zeit vom 13. Februar 2014 bis zum 19. November 2015 in verschiedenen Verkaufslokalen in der Stadt H.________ und AG.________ in insgesamt 19 Fällen Waren, weshalb es zu Schuldsprüchen wegen Diebstahl kam.