Sowohl in den Aussagen von E.________ wie in den Aussagen der beiden Beschuldigten sind zu viele Fragezeichen und Lügensignale, als dass zuverlässig auf die eine oder andere Version zum Kerngeschehen abgestellt werden könnte. Der Sachverhalt muss in weiten Teilen offen gelassen werden. Der angeklagte Sachverhalt stützt sich auf die Aussagen des verstorbenen Privatklägers E.________. Da jedoch auf die Aussagen von E.________ nicht vorbehaltlos abgestellt werden kann, kann auch der in der Anklageschrift aufgeführte und damit angeklagte Sachverhalt nicht zweifelsfrei erstellt werden.