66 hätten ihn nicht halten oder schieben müssen, er sei alleine gelaufen (pag. 898). Weitere widersprüchliche Aussagen finden sich auch in Bezug auf die Frage, ob A.________ die Stehlampen als Depot einverlangt oder E.________ diese angeboten habe. C.________ sagte bei der Polizei aus, A.________ habe die Stehlampen von E.________ als Depot gewollt. A.________ habe gesagt, dass sie nun zu E.________ nach Hause gehen würden. E.________ sei damit einverstanden gewesen (pag. 244). Bei der Staatsanwaltschaft führte C.________ dann aber aus, es sei E.___