So sagte er beispielsweise als Reaktion auf den vorgeworfenen Sachverhalt, das stimme nicht, di dräcks Schwuchtle, da helfe man ihm beim Umzug und dann wolle er nicht zahlen (pag. 244). Zudem brachte er immer wieder zum Ausdruck, dass E.________ ihn angestiftet habe, für ihn Medikamente bzw. Drogen zu besorgen und dass auch die sexuellen Angebote einseitig von E.________ aus gekommen seien (z.B. er habe das Verhältnis zu E.________ abgebrochen, weil dieser von ihm Sex und diverse Drogen hätte haben wollen, pag. 244 f.). Die Kammer schliesst allerdings nicht aus, dass das Verhältnis zum Privatkläger für C.________ in der Tat schwierig und belastend gewesen sein muss.