Als Realkennzeichen ist weiter zu erwähnen, dass sich C.________ selber belastet, indem er beispielsweise zu Protokoll gibt, dass er selber E.________ gesagt habe, er solle doch endlich das Geld an A.________ bezahlen, er sei nicht in der Lage zu diskutieren, weil er so betrunken gewesen sei und er gestürmt habe (pag. 245). Dies könnte immerhin als Druckausübung gegenüber dem Privatkläger gewertet werden. Weiter erwähnte C.________ beispielsweise die Überwachungsvideos beim Bankomaten, was auch ein Realkennzeichen darstellt (pag.