64 Insgesamt sind auch die Aussagen von A.________ zu wenig glaubhaft, als in Bezug auf das Kerngeschehen darauf abgestellt werden könnte. Auf Grund seiner Aussagen kann nicht festgestellt werden, was sich genau auf der Toilette und am Bankomaten abgespielt hat und was im Anschluss geplant gewesen wäre. Es wird einzig angenommen, dass A.________ an diesem Abend davon ausgegangen sein muss, noch Geld von E.________ zu Gute zu haben. Worauf diese Forderung gründete und ob diese rechtmässig war, muss dagegen offen gelassen werden. f) Würdigung Aussagen C.