63 würden immer noch CHF 500.00 für die Bilder und CHF 300.00 für den Umzug des Tisches fehlen (pag. 238). Bei der Vorinstanz sagte er schliesslich, die Schulden würden sich aus CHF 300.00 vom Zügeln und CHF 500.00 vom Auftrag O.________ zusammensetzen (pag. 924). Er gab erstmals zu, dass die Fotos von E.________ doch bereits bezahlt worden seien. Er erklärte seine zuvor anderslautenden Aussagen damit, dass er den illegalen Auftrag O.________ habe verheimlichen wollen (pag. 926). An der Berufungsverhandlung blieb er dann schliesslich dabei, dass die Schuld von E.________