Diese Genugtuung spreche gegen die Version der Beschuldigten, dass E.________ bereits im Q.________ den Vorschlage gemacht hätte, sein leeres Bankkonto zu präsentieren. Für die Kammer scheint es aber unpassend bzw. widersprüchlich, dass E.________ am Bankomaten Genugtuung auf Grund des leeren Bankkontos empfunden haben soll, wenn er doch laut eigenen Aussagen um sein Leben fürchtete. Auch eigenartig mutet die Aussage von E.________ an, er habe dann beim Bankomaten ganz gelassen seine Kreditkarte eingeschoben, weil er ja genau wusste, dass kaum mehr etwas auf seinem Konto war.