__ habe ihn mit einer Hand festgehalten (pag. 184). Auf diesen Widerspruch angesprochen, führte er aus, es stimme wahrscheinlich beides, er wisse nicht mehr genau, wie A.________ ihn ergriffen habe (pag. 185). Bei der Staatsanwaltschaft bestätigte er, von A.________ gepackt worden zu sein, wahrscheinlich mit der linken Hand (pag. 197). Bei der Vorinstanz sagte er dann wiederum klar aus, A.________ habe ihn mit einer Hand gepackt und mit der anderen habe er das Portemonnaie genommen (pag. 903).