Auf Frage, wenn er ja mehrere Bankkarten im Portemonnaie gehabt habe, weshalb sie nicht weitere Bankkarten ausprobiert hätten, sagte er, weil der eine „fuzdumm“ gewesen sei und der andere voll „stoned“ (pag. 912). Weiter finden sich doch einige Widersprüche in seinen Aussagen, was ebenfalls als Lügensignal zu qualifizieren ist. So finden sich im Kerngeschehen Ungereimtheiten in Bezug auf die Art wie A.________ den E.________ festgehalten haben soll. Innerhalb der gleichen ersten Einvernahme sagte er zuerst, A.________ habe ihn in der Toilette mit beiden Händen an den Schultern ergriffen (pag. 182), etwas später sagte er dagegen, A.________ habe ihn mit einer Hand festgehalten (pag.