Wiederum lässt jedoch die Anhaltung der Polizei nicht direkt auf eine Wegnahme des Geldes durch A.________ schliessen. So wäre durchaus auch denkbar, dass E.________ das Geld von sich aus gegeben hat, aber ihm die Situation unangenehm war und er aus der Situation herauswollte und mit der Polizeipatrouille eine Möglichkeit hierfür sah. Auffallend und als Lügensignal zu qualifizieren ist dagegen, dass E.________ das Kerngeschehen auffallend dramatisierend darstellt. Zudem gibt er mit jeder weiteren Einvernahme der Angst, dass er diesen Abend ohne Auftauchen der Polizeipatrouille nicht überlebt hätte, mehr Gewicht.