_ kann aus der Tatsache abgeleitet werden, dass K.________ sein Handy an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung abgegeben hat, zumal die Anrufliste nur bis Montag vor der Verhandlung, die am Mittwoch stattgefunden hat, gespeichert war. K.________ widersprach der Aussage von C.________, wonach er angeblich C.________ auf der Terrasse gesagt haben soll, von E.________ Geld für seine Aussage bekommen zu haben (pag. 919). Hier stehen sich Aussage gegen Aussage gegenüber, wobei zu wenige andere Anhaltspunkte bestehen, um festzustellen, welche Version glaubhafter ist. Was genau auf der Amthausterrasse zwischen C.________ und K.________ besprochen worden ist, muss letztlich offen bleiben.