___ habe ihn nach etwa einer Stunde angerufen und ihm gesagt dass er überfallen worden sei (pag. 914). Auf erneute Frage hin, sagte er, es sei zwei Jahre her, er wisse nicht mehr, ob E.________ ihn oder umgekehrt angerufen habe (pag. 915). Die Tatsache, dass K.________ betreffend das gemeinsame Telefonat nach dem Vorfall unterschiedlich aussagt, scheint eigenartig. Auf Grund der seither vergangenen Zeit und der geringen Bedeutung, welche der Zeuge dem beigeordnet haben könnte, kann dem aber keine allzu grosse Bedeutung beigemessen werden. Weiter bestehen auch in Bezug auf die Tatsache, ob K.________ nachschauen gegangen ist oder nicht, widersprüchliche Aussagen. So sagte K.________ an