56 dass K.________ in seinen Aussagen nicht deutlich unterscheidet zwischen dem, was er selber gesehen hat und dem, was E.________ ihm erzählt hat. Weiter führte K.________ an der ersten Einvernahme aus, er habe die beiden Typen nicht gut gesehen, einen habe er lediglich von hinten gesehen, die andere Person habe er schlecht gesehen (pag. 171) und trotzdem will er die beiden Typen laut eigenen Aussagen in der gleichen Einvernahme dann vielleicht bei der Polizei wiedererkennen können.