So sagte K.________ an den ersten beiden Einvernahmen, er habe die beiden Typen nicht gekannt (pag. 171, 175). An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung erklärte er dann, er habe C.________ vom Namen her nicht gekannt, jetzt in der Pause beim Rauchen habe er aber gemerkt, dass er C.________ vom Sehen her kenne, er kenne ihn von H.________, er kenne ihn seit zwei, drei Jahren oder auch mehr, er sage ihm einfach hallo, aber sei mit ihm noch nie etwas trinken gegangen (pag. 913, 917). Er sagte, er habe C.________ an diesem Abend nicht als Beschuldigten erkannt, wie er ihn denn hätte erkennen können, er sei nicht nachschauen gegangen, ob die Probleme gehabt hätten.