Kurz darauf dies jedoch wieder relativiert, wenn es darum geht, dass er selber in ein schlechtes Licht gerät oder als Feigling dastehen könnte, weil er die Polizei nicht angerufen hat. Dieses Verhalten zieht sich über die ganzen Einvernahmen hinweg weiter und macht es schwierig zu erörtern, welche Version der Einschätzung der Situation denn nun der Wahrheit entspricht. Bei der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme will er dann nachschauen gegangen sein und gesehen haben, dass E.________ mit Leuten am Sprechen gewesen sei. Er habe gedacht, es seien Kollegen, weshalb er nicht habe unterbrechen wollen (pag.