__ beschrieben hat, auch stattgefunden haben muss. So wäre durchaus auch möglich, dass E.________ Zuhause wütend und aufgelöst war, weil er nicht mit dem Aufeinandertreffen auf A.________ rechnete. Der Kammer fallen insbesondere die verschiedenen Versionen des Zeugen K.________ zur Einschätzung des Vorfalls beim Geländer auf. So bestehen sowohl über die verschiedenen Einvernahmen hinweg wie auch innerhalb derselben Einvernahme widersprüchliche Aussagen dazu, ob der Vorfall freundschaftlich oder brutal ausgesehen habe. An der ersten Einvernahme am 10. November 2014 (pag. 171) sagte K.________ aus, E.________ sei ziemlich schockiert gewesen.