_ nicht ernst zu nehmen schien. Vor diesem Hintergrund kam es an diesem Abend zum Vorfall im Q.________. b) Würdigung Aussagen G.________ und X.________ Es kann hierzu auf die vorinstanzlichen korrekten Ausführungen verwiesen werden (pag. 991). Demnach sind die Aussagen beider Zeugen neutral, sachlich und differenziert. Beide Zeugen unterscheiden klar, was sie selber mitbekommen haben und was sie nur vom „Hören sagen“ wissen. Auch stimmen die Aussagen mit anderen Beweismitteln überein, beispielsweise dass G.________ dem E.________ mindestens zweimal schon beim Zügeln geholfen habe, nämlich bei einem Sofa und bei Marmorlampen (pag. 159), und dass E._