705, 279.1., 987) lässt sich nichts zum Kerngeschehen ableiten, diese dienen nicht zur Beantwortung der Frage, was sich an diesem Abend in der Toilette des Restaurants Q.________ und im Anschluss abgespielt hat. Etwas näher ist auf die Extraktionsberichte der Konversation zwischen dem Beschuldigten A.________ und dem verstorbenen E.________ (pag. 102 ff. und 128 ff.) einzugehen. Diese verleihen einen Einblick in das eigenartige Verhältnis zwischen E.________ und A._______