_ habe dann vorgeschlagen, zum Bankomaten zu gehen, wo er ihnen zeigen könne, dass er kein Geld mehr habe. Für die einzelnen Argumente wird auf den zusammengefassten Parteivortrag im Protokoll verwiesen (pag. 1405 ff.). c) Generalstaatsanwaltschaft Staatsanwältin I.________ verwies vorab auf die erstinstanzliche Beweiswürdigung. Zusammenfassend führte sie aus, die Aussagen beider Beschuldigten seien widersprüchlich und nicht glaubhaft. A.________ habe über die verschiedenen Einvernahmen hinweg unterschiedliche Aussagen in Bezug auf die Höhe und den Grund des angeblich geschuldeten Geldbetrages gemacht.