___ nicht mehr das bekommen, was er hätte haben wollen und habe sich rächen wollen. Somit sei von folgendem Sachverhalt auszugehen: E.________ habe A.________ Geld geschuldet, aber dies nicht bezahlen wollen. C.________ habe A.________ zu E.________ geführt, damit dieser E.________ ansprechen könne und sein Zügelgeld bekommen würde. C.________ habe nichts von den angeblichen vorgängigen Drohungen gewusst. Auf der Toilette seien sie auf E.________ gestossen und hätten ihn aufgefordert, seine Schuld zu begleichen, worauf E.________ dem A.________ CHF 150.00 gegeben habe. E.________ habe dann vorgeschlagen, zum Bankomaten zu gehen, wo er ihnen zeigen könne, dass er kein Geld mehr habe.