50 7.2 Parteivorbringen a) Fürsprecher B.________ Die Vorinstanz habe im Rahmen der Beweiswürdigung die Aussagen von K.________ als zentrales Beweismittel erachtet und fälschlicherweise seine Aussagen als glaubhaft erachtet. Entgegen der vorinstanzlichen Aussagewürdigung seien in K.________ Aussagen und Verhalten viele Ungereimtheiten, Widersprüche und Fragezeichen vorhanden. Insbesondere sei auffallend und unklar, weshalb K.________ den ihm bekannten C._____