Gleich wie in diesem Fall, er sei auch nicht dabei gewesen, habe aber dann als Zeuge aussagen müssen. In diesem Fall sei der andere Geschädigter gewesen, nicht E.________ (pag. 919 f.). K.________ wurde gefragt, ob er bereit wäre, sein Handy zu zeigen betreffend Korrespondenz mit E.________. Er gab sein Handy dem Gerichtspräsidenten, die Anrufliste war nur bis Montag gespeichert. Der Zeuge bot jedoch an, seinen Telefonauszug einzureichen (pag. 919). e) Aussagen X.________ Aussagen bei der Staatsanwaltschaft am 25. November 2015 (pag. 162 ff.) A.________ sei ein Kollege von ihm, er sehe ihn ab und zu, verkehre v.a.