Aussagen an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 16. November 2016 (pag. 913 ff.) Er habe vom Namen her gedacht, die beiden nicht zu kennen. Aber jetzt in der Pause beim Rauchen habe er gemerkt, dass er C.________ kenne, vom Sehen her, irgendwo in H.________ (pag. 913). E.________ kenne er von ganz früher, von der Arbeit her. Eine Zeit lang nicht mehr, dann wieder. Jetzt habe er ihn länger nicht mehr gesehen, das letzte Mal vor 7 Monaten, als er im Amthaus habe aussagen müssen. Damals habe E.________ mit jemand anderem Probleme gehabt (pag. 913). A.________ kenne er nicht, vielleicht mal gesehen (pag. 914). An diesem Abend seien sie zusammen ins Q.________ eins Trinken gegangen.