43 Aussagen bei der Staatsanwaltschaft am 25. November 2015 (pag. 173 ff.) C.________ und A.________ kenne er nicht. E.________ kenne er sei circa 4 Jahren, er sei ein Kollege von ihm, sie würden ab und zu was trinken gehen. Was mit den beiden gelaufen sei, habe er selbst gesehen, weil er anwesend gewesen sei. Was vor- und nachher passiert sei, wisse er nicht, weil er nicht dabei gewesen sei. An diesem Abend sei er mit E.________ etwas trinken gegangen, plötzlich habe E.________ Telefon geläutete, er habe mit jemanden gesprochen und sei dann auf Toilette gegangen.