Er habe nicht so viel von seinem Privatleben preisgeben wollen, aber es sei der einzige Schritt gewesen, aus dieser Sache rauszukommen. Er habe sich selber ja auch strafbar gemacht. Auf Frage, ob er denn die Geschichte mit O.________ habe verheimlichen wollen, sagte er, ob denn nicht aufgefallen sei, dass im ganzen Chatverkehr zwischen A.________ und ihm der Name O.________ nie auftauche. Ihm sei bewusst gewesen, dass er sich strafbar gemacht habe. Im Nachhinein müsse er sagen, hätte er Selbstanzeige machen sollen. Aber er habe eine Busse von CHF