Auf Frage, weshalb die CHF 75.00 nicht bezogen worden seien, sagte er, dies sei A.________ zu wenig gewesen (pag. 209). Die beiden hätten ihn gezogen und zum Bankomaten gezerrt, das tue man am unauffälligsten, indem man so tue, als würde man einen Kollegen stützen (pag. 209). Die beiden seien Berufskriminelle, die einen Scheiss nach dem anderen machen würden, Frauen vergewaltigen (pag. 210). Aussagen an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 16. November 2016 (pag. 903 ff.) Er habe noch mit C.________ g‘smslet, dass er auch noch auf ein Bier komme. Er sei dann nach dem ersten halben Bier auf Toilette gegangen, dann habe es „tätsch“ gemacht und A.________ und C.______