__ verhaftet und befragt worden sei, gehe es plötzlich um Geldschulden. Wenn er doch Schulden bei A.________ gehabt hätte, dann hätte A.________ die doch irgendwie einfordern müssen (pag. 201). Ja, er habe A.________ für die Bilder Geld versprochen, das hätten sie ja alles schon mal durchgenommen. Für alle Bilder zusammen habe er A.________ cash bei ihm zu Hause CHF 300.00 bis 500.00 bezahlt. Ja, es sei gut möglich, dass es sich dabei um diese 5 Bilder gemäss Extraktionsbericht WhatsAppp gehandelt habe (pag. 202 Z. 112 f.). Auf Vorhalt der Aussagen von C.________ sagte E.________, das sei gelogen, C.________ habe einen dreiseitigen Strafregisterauszug, C._____