35 Angesprochen auf den Auftrag O.________ und darauf, dass sich aus den Nachrichten ergebe, dass E.________ die vorgeschlagenen CHF 500.00 als ok befunden habe, sagte E.________, das könne sein. Ja, das treffe zu, A.________ habe O.________ nicht verprügelt und den Auftrag also nicht ausgeführt. Auf Frage, weshalb A.________ dann Geld von ihm verlangt habe, sagte E.________, dies sei eine Erpressung gewesen, keine Forderung die A.________ an ihn gehabt habe. Für sich und seinen Lebensunterhalt. Das habe A.________ gefehlt und das sei A.__