Auf dem Weg zur Bank hätten beide Beschuldigte ihn abwechselnd gehalten bzw. berührt. Er wisse nicht mehr, ob die Karte und das Portemonnaie auf dem Weg zum Bankomaten bei ihm oder bei A.________ gewesen seien. Beim Bankomaten sei C.________ stehen geblieben und habe geschaut, dass niemand kommen würde. A.________ sei mit ihm zum Bankomaten hin. Er (E.________) habe den Bankomaten aber selber bedient (pag. 191).