33 Auf Frage hin, sagte er, er sei an diesem Abend nicht sofort zur Polizei gegangen, weil er betrunken gewesen sei, er habe keine Aussagen machen wollen, ausserdem habe er in diesem Moment irgendwie gar nicht mehr daran gedacht. Er sei unter Schock gestanden und habe gezittert (pag. 185). Auf Vorhalt, bei der mündlichen Aussage vor der Einvernahme habe er gesagt, er habe den falschen Code beim Geldautomaten eingegeben und nun sage er, er habe A.________ gezeigt, dass kaum mehr Geld auf dem Konto sei, was den nun stimme, sagte er, das zweite stimme.