gehabt habe (pag. 1399). Wie hoch an diesem Abend die Schuld gewesen sei, wisse er nicht. Die Schuld sei wegen dem Zügeln gewesen. Gegenüber ihm (C.________) habe E.________ auch eine Schuld wegen dem Zügeln gehabt, er habe auch geholfen, aber ihm habe E.________ das Geld bezahlt, dem A.________ nicht. Auf Vorhalt, wonach E.________ das Zügeln bestreite und auch A.________ gesagt habe, dass er beim Zügeln des Tisches nicht dabei gewesen sei, sagte C.________, er könne nichts dazu sagen, er habe gezügelt (pag. 1400). Auf Frage hin führte er aus, er habe vor Ort keine Aufgabe gehabt. Er sei einfach blöd gesagt innen bei der Türe gestanden.