Es sei auch die Idee von E.________ gewesen, zu ihm nach Hause zu gehen (pag. 898). 30 Aussagen an der Berufungsverhandlung am 4. April 2019 (pag. 1397 ff.) Angesprochen auf den fraglichen Abend, sagte C.________, so wie er es in Erinnerung habe, habe er mit E.________ noch Kontakt gehabt, A.________ nicht. Sie seien dann dorthin gegangen, damit die beiden zusammen hätten sprechen können. Aber was dann genau gelaufen sei, wisse er nicht mehr. Ja, das habe er gewusst, dass E.________ eine Schuld gegenüber A.________ gehabt habe (pag. 1399).