Die Polizisten seien ausgestiegen und hätten sie gefragt, was los gewesen sei, dann hätten diese auch gelacht und hätten sie wieder gehen lassen. (pag. 263) Aussagen an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung am 16. November 2016 (pag. 895 ff.) E.________ sei zur Toilette gelaufen, dann seien A.________ und er auch dorthin. Dann habe A.________ E.________ zur Rede gestellt und E.________ habe CHF 150.00 ausgehändigt. Dann seien sie zum Bankomaten, dort habe E.________ Geld abheben wollen, aber er habe nur noch CHF 50.00 oder 60.00 auf dem Konto gehabt. Das habe A.________ nicht genommen, das hätten sie ihm gelassen, dann seien sie zu E.___