) Der Gerichtspräsident gab der beschuldigten Person Kenntnis vom Haftantrag und von den Vorwürfen. Hierauf sagte C.________, er sage nicht, dass er es nicht getan habe. Er wisse, dass sein Bruder gestorben sei und in dieser Zeit habe er viel Dormicum konsumiert. Er habe auch sonst Blödsinn gemacht. Aussagen bei der Staatsanwaltschaft am 22. Dezember 2015 (pag. 256 ff.) E.________ habe A.________ Geld geschuldet fürs Zügeln des Holztisches bzw. dafür, diesen Holztisch in die Wohnung hinauf zu bringen (pag. 256). C.________ bestätigte seine vorgängigen Aussagen, wonach er und A.________ dem E.________ beim Zügeln geholfen hätten, wofür E.________ ihnen je CHF 300.00 versprochen habe.