daneben, er selber sei an der Tür gestanden, die Türe sei aber sogar offen gewesen, jeder hätte hinein sehen können (pag. 253). Auf Frage, wie es beim Bankomaten abgelaufen sei, sagte C.________, E.________ sei am Bankomaten gestanden, A.________ daneben und er selber etwa sechs/sieben Meter hinter den beiden. Auch dort habe niemand E.________ bedroht, dies müsste ja auf den Überwachungsvideo sichtbar sein. Nach dem Bankomaten hätten sie noch die Lampen holen wollen und fertig (pag. 254). Aussagen bei der Staatanwaltschaft am 8. Dezember 2015 (pag. 58 ff.) Der Gerichtspräsident gab der beschuldigten Person Kenntnis vom Haftantrag und von den Vorwürfen.