Sie seien dann Richtung Bankomaten gegangen. E.________ habe offensichtlich Mühe zum Gehen gehabt und habe aufgrund seiner Trunkenheit geschwankt. Sie hätten ihn jedoch auf dem Weg zum Bankomaten weder berührt noch hätten sie ihn stützen müssen. Es treffe nicht zu, dass sie E.________ zum Bankomaten gezerrt hätten und A.________ E.________ meist festgehalten habe. Es stimme auch nicht, dass A.________ im Portemonnaie die U.________ Karte gefunden habe und ihm gesagt habe, sie würden jetzt zum Bankomaten gehen und richtig Kohle rauslassen (pag. 246). A.________ und E.________ hätten auf dem Weg zum Bankomaten schon zusammen chli gstürmt, er selber habe jedoch nichts zu E._____