Auf Frage, wie A.________ denn genau auf CHF 300.00 gekommen sei, dies stehe nirgends in den Chats, sagte er, das sei einfach das, was E.________ ihm gesagt habe, was er ihm habe geben wollen. Er wisse nicht mehr, ob das von einmal oder zweimal Zügeln stamme (pag. 1396). b) Aussagen C.________ Aussagen bei der Kantonspolizei am 14. November 2014 (pag. 243 ff.) Auf Vorhalt, E.________ habe gegen ihn Strafanzeige eingereicht wegen diversen Tatbeständen und auf Frage, was er dazu sage, sagte C.________, nichts, was solle er denn dazu sagen. Es stimme nicht. Di dräcks Schwuchtle, da helfe man ihm beim Umzug und dann wolle er nicht zahlen.