das Gespräch sofort abgebrochen. C.________ habe mit dem Zeugen weitergesprochen und dann habe der Zeuge in seiner Sprache dem C.________ anscheinend gesagt, dass er für diese Aussage Geld bekommen habe (pag. 927). Aussagen an der Berufungsverhandlung vom 4. April 2019 (pag. 1392 ff.) Es treffe zu, dass seine eingeschiente Nase das Resultat einer Konfrontation mit zwei Spanisch sprechenden Schlägern gewesen sei, die ihm gesagt hätten, er solle den E.________ in Ruhe lassen. Die Herren seien gekommen und hätten ihm eins auf die Nase gehauen und gesagt, sie kämen von E.________. Nein, er habe dies nicht mehr mit E.________ beredet.