23 Er habe bei allen Einvernahmen auf die Kamerabilder des Bankomats hingewiesen, es sei blöd, dass es keine gebe. Das gleiche mit den Fingerabdrücken auf dem Portemonnaie. Er würde das doch nicht sagen, wenn auskommen würde, dass er es gemacht habe. E.________ habe das Geld von sich aus gegeben. Es habe ihm wehgetan, zu hören, was E.________ heute ausgesagt habe, zu keinem Zeitpunkt an diesem Abend sei E.________ Gesundheit in Gefahr gewesen (pag. 927). Auf der Amtshausterrasse hätten sie beim Rauchen mit einer Person gesprochen, worauf Frau I.________ gesagt habe, diese Person sei der Zeuge. Er selber habe