Nein, diese CHF 500.00 seien nicht für sexuelle Dienstleistungen gewesen. Das sei dafür gewesen, dass er mit E.________ einen Abend verbracht habe, etwas mit ihm trinken gegangen sei und einfach einen coolen Abend mit ihm gehabt habe. Er sei der einzige gewesen, der von E.________ dafür Geld erhalten habe, um einfach einen Abend mit ihm zu verbringen. Nein, die CHF 500.00 seien nicht für die Fotos gewesen (pag. 236). Er habe E.________ damals zusammen mit G.________ kennen gelernt, das sei wohl circa anfangs August 2014 gewesen (pag. 237). Für den Auftrag O.________ habe E.________ glaublich CHF 300.00 angeboten, das sei ihm (A.___