Aussagen A.________ bei der Staatsanwaltschaft am 21. April 2015 (pag. 222 ff.) Er habe E.________ auf der Toilette gesagt, was das solle, weshalb er ihn so anlüge. E.________ habe wider „glyret“, weil er sturzbetrunken gewesen sei. Irgendwann habe E.________ ihm dann CHF 150.00 in die Finger gedrückt und habe noch irgendetwas gesagt von wegen, er habe kein Geld mehr. Er habe E.________ entgegnet, er wisse, wie viel er in seinem Job verdiene, das könne er sich nicht vorstellen, dass er kein Geld mehr habe. E.________ habe dann gesagt, er würde es ihnen zeigen, dass er nichts mehr habe, sie sollten mit ihm zum U.________ Automaten am N.________ kommen. Sie hätten E._____